
Voraussetzungen für die Weiterbildung "Heilpädagogik"
Für eine Weiterbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss zur Heilpädagogin, zum Heilpädagogen müssen Sie bereits eine berufliche fachverwandte Erstausbildung vorweisen. Dies kann sein
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieherin, Erzieher,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Heilerziehungspflegerin, Heilerziehungspfleger,
- eine abgeschlossene Ausbildung als pädagogische Fachkraft mit mindestens einem Jahr hauptberuflicher Tätigkeit,
- sogenannte teilaffine Berufsabschlüsse mit einschlägiger Berufserfahrung (z. B. Krankenpflege, Ergotherapie, Logopädie, Sozialpädagogik).
Wir bieten online regelmäßig Informationsveranstaltungen an, um über die Weiterbildung zu informieren und Ihre Fragen zu beantworten.
Die nächsten Termine geben wir rechtzeitig hier auf dieser Seite bekannt.