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Die Entwicklungspsychologie ist ein Theoriefach mit einem Umfang von 40 Unterrichtsstunden. Es ist von den Studierenden verpflichtend ein Leistungsnachweis in Form einer 90-minütigen Klausur zu erbringen. Ohne eine gesicherte und differenzierte Kenntnis der "normalen" Entwicklung des Menschen ist es nicht zulässig als Heilpädagoge pädagogisch und therapeutisch mit Menschen zu arbeiten. Behinderungen, Krankheiten, Störungen oder Auffälligkeiten definieren sich durch ihre Abweichung vom "normalen Zustandsbild" und setzen besonders beim Kind oder Jugendlichen zu ihrer Erkennung und Behandlung die Kenntnis der normalen Entwicklung voraus. Folgende Inhalte werden im Unterricht vermittelt:
Literatur:Oerter, R. / Montada, L. (1995): Entwicklungspsychologie. 3. Aufl. Weinheim: PVU. Dozent:
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